16.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/2
Gutachten des Gerichtshofs (Plenum) vom 8. März 2011 — Rat der Europäischen Union
(Gutachten 1/09) (1)
(Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems - Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente - Vereinbarkeit dieses Entwurfs mit den Verträgen)
2011/C 211/03
Verfahrenssprache: alle Sprachen
Parteien
Antragsteller: Rat der Europäischen Union
Gegenstand
Antrag auf Gutachten — Vereinbarkeit des Entwurfs eines Übereinkommens zur Schaffung eines vereinheitlichten Systems für die Regelung von Patentstreitigkeiten mit dem EG-Vertrag — Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente, bestehend aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht — Zuständigkeit dieser Gerichte für die Entscheidung insbesondere über Rechtsstreitigkeiten betreffend die Gültigkeit und/oder die Anwendung von Gemeinschaftspatenten, verbunden mit der Befugnis bzw. der Verpflichtung dieser Gerichte, dem Gerichtshof Fragen zur Auslegung des EG-Vertrags oder zur Gültigkeit und Auslegung von Handlungen der Unionsorgane zur Vorabentscheidung vorzulegen — Eingriff in die Autonomie der Gemeinschaftsrechtsordnung und in den Vorrang des Gemeinschaftsrechts
Tenor
Das geplante Übereinkommen zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichtssystems (gegenwärtig „Gericht für europäische Patente und Gemeinschaftspatente“ genannt) ist mit den Bestimmungen des EU-Vertrags und des AEU-Vertrags nicht vereinbar.
(1) ABl. C 220 vom 12.9.2009.
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