Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 17. März 2011 – Kommission/Polen
(Rechtssache C‑326/09)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats– Richtlinie 2004/113/EG – Sozialpolitik – Gleichbehandlung von Männern und Frauen – Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen – Nicht fristgerechte Umsetzung“
1. Vertragsverletzungsklage – Nachweis der Vertragsverletzung – Obliegenheit der Kommission (Art. 258 AEUV) (vgl. Randnr. 18)
2. Handlungen der Organe – Richtlinien – Umsetzung durch die Mitgliedstaaten – Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers (Art. 288 Abs. 3 AEUV) (vgl. Randnr. 22)
3. Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 258 AEUV)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (ABl. L 373, S. 37) nachzukommen (vgl. Randnrn. 24-25)
Tenor
1.
Die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Republik Polen trägt die Kosten.
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