Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 28. Oktober 2010 – Kommission/Griechenland
(Rechtssache C‑500/09)
„Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Postdienste – Richtlinie 97/67/EG – Nationale Beschränkungen – Expresszustellunternehmen – Nationale Genehmigungsregelung“
Vertragsverletzungsklage – Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof – Maßgebende Lage – Lage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist (Art. 226 EG) (vgl. Randnrn. 17-20)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15, S. 14)
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2002/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 geänderten Fassung und insbesondere aus Art. 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie verstoßen, dass sie die Ministerialverordnung Α1/44351/3608 vom 12. Oktober 2005 weiterhin anwendet.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
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