7.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/19
Klage, eingereicht am 8. Januar 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-5/09)
(2009/C 55/32)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell und M. Karanassou-Apostolopoulou)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese Vorschriften der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2005/68/EG sei am 10. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 270 vom 13.10.2007, S. 32.
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