21.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 69/28
Klage, eingereicht am 30. Januar 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-42/09)
(2009/C 69/52)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und E. Vesco)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 5 der Richtlinie 2005/45/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute und zur Änderung der Richtlinie 2001/25/EG verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder aber sie der Kommission nicht mitgeteilt hat.
—
der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/45/EG sei am 20. Oktober 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 255, S. 160.
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