16.5.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/20
Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Deutschland) eingereicht am 11. Februar 2009 — Landkreis Bad Dürkheim gegen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, beigeladen: Frau Astrid Niedermair-Schiemann
(Rechtssache C-61/09)
2009/C 113/40
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Landkreis Bad Dürkheim
Beklagte: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Beigeladene: Frau Astrid Niedermair-Schiemann
Vorlagefragen
1.
Handelt es sich auch dann um eine landwirtschaftliche Fläche im Sinne von Art. 44 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (1), wenn deren Nutzung zwar auch landwirtschaftlichen Zwecken dient (Beweidung zwecks Schafhaltung), der überwiegende Zweck aber in der Verfolgung der Ziele der Landschaftspflege und des Naturschutzes besteht?
2.
Für den Fall, dass Frage 1) zu bejahen ist:
Wird eine Fläche für nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten genutzt im Sinne von Art. 44 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003, wenn die Tätigkeit überwiegend dem Naturschutz dient oder jedenfalls dann, wenn der Landwirt bei der Erfüllung der Naturschutzziele Weisungen der Naturschutzbehörde unterliegt?
3.
Für den Fall, dass eine landwirtschaftliche Fläche vorliegt (Frage 1), die auch für eine landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird (Frage 2):
Setzt die Zuordnung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Betrieb (landwirtschaftliche Fläche des Betriebes im Sinne von Art. 44 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1782/2003) voraus,
a)
dass sie dem Betrieb aufgrund eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen befristeten Geschäftes gegen Entgelt zur Verfügung steht?
b)
Verneinendenfalls: Ist es für die Betriebszuordnung unschäd-lich, wenn die Flächen dem Betrieb unentgeltlich oder nur gegen Übernahme der Beiträge zur Berufsgenossenschaft zur Nutzung in bestimmter Weise und innerhalb eines begrenzten Zeitraumes entsprechend den Zielen des Naturschutzes über-lassen werden?
c)
Bejahendenfalls: Ist es für die Betriebszuordnung unschädlich, wenn der Betrieb verpflichtet ist, auf den Flächen bestimmte Leistungen zu erbringen und dafür eine Vergütung erhält?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 — Abl. L 270, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy