18.4.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 90/15
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, Queen’s Bench Division, Administrative Court (Vereinigtes Königreich) eingereicht am 13. Februar 2009 — Association of the British Pharmaceutical Industry / Medicines and Healthcare products Regulatory Agency
(Rechtssache C-62/09)
2009/C 90/24
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Justice, Queen’s Bench Division, Administrative Court
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Association of the British Pharmaceutical Industry
Beklagte: Medicines and Healthcare products Regulatory Agency
Vorlagefrage
Ist eine öffentliche Einrichtung, die zu einem nationalen öffentlichen Gesundheitsdienst gehört, aufgrund von Art. 94 Abs. 1 der Richtlinie 2001/83/EG (1) daran gehindert, in dem Bestreben, eine Senkung ihrer Gesamtausgaben für Arzneimittel zu erreichen, eine Regelung durchzuführen, in deren Rahmen Arztpraxen finanzielle Anreize geboten werden (und die Praxen ihrerseits dem verschreibenden Arzt einen finanziellen Vorteil zukommen lassen können) für die Verschreibung eines von der Anreizregelung erfassten bestimmten bezeichneten Arzneimittels, bei dem es sich
a)
entweder um ein anderes verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt als das Arzneimittel, das der Arzt dem Patienten zuvor verschrieben hatte,
b)
oder um ein anderes verschreibungspflichtiges Arzneimittel als dasjenige, das dem Patienten ohne die Anreizregelung möglicherweise verschrieben worden wäre,
wobei dieses verschreibungspflichtige Arzneimittel derselben therapeutischen Klasse von Arzneimitteln angehört, die zur Behandlung der betreffenden Krankheit des Patienten eingesetzt werden?
(1) Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. L 311, S. 67).
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