4.4.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 82/21
Rechtsmittel, eingelegt am 16. Februar 2009 von Georgios Karatzoglou gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 2. Dezember 2008 in der Rechtssache T-471/04, Georgios Karatzoglou/Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR)
(Rechtssache C-68/09 P)
(2009/C 82/38)
Verfahrenssprache: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Georgios Karatzoglou (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Agentur für den Wiederaufbau (EAR)
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
—
das angefochtene Urteil aufzuheben;
—
die angefochtene Entscheidung der Anstellungsbehörde aufzuheben;
—
der anderen Verfahrensbeteiligten die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Der Rechtsmittelführer macht geltend, das Gericht erster Instanz habe mit seiner Feststellung, dass Entlassungen von Bediensteten auf Zeit keiner Begründung bedürften, neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs missachtet, internationales Recht verletzt und gegen Art. 253 EG verstoßen, der eine allgemeine Begründungspflicht aufstelle.
Ferner habe das Gericht zu Unrecht festgestellt, dass er keine Beweise vorgelegt habe, die einen Ermessensmissbrauch hätten belegen können. Entgegen der Auffassung des Gerichts habe auch ein Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung vorgelegen.
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