16.5.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/27
Klage, eingereicht am 11. März 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Tschechische Republik
(Rechtssache C-100/09)
2009/C 113/50
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Jelínek, P. Dejmek)
Beklagte: Tschechische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 24 der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (1), verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 8. März 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 69, S. 27.
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