16.5.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 113/28
Klage, eingereicht am 25. März 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Spanien
(Rechtssache C-114/09)
2009/C 113/51
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. Adsera Ribera und P. Dejmek)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/68/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG (2) des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals verstoßen hat, dass sie die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2006/68/EG in nationales Recht endete am 15. April 2008.
(1) ABl. L 264, S. 32.
(2) ABl. L 26, S. 1.
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