4.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 153/24
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Genova (Italien), eingereicht am 17. April 2009 — Konkursverwaltung Traghetti del Mediterraneo SpA in Liquidation/Presidenza del Consiglio dei Ministri
(Rechtssache C-140/09)
2009/C 153/44
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Genova
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Konkursverwaltung Traghetti del Mediterraneo SpA in Liquidation
Beklagte: Presidenza del Consiglio dei Ministri
Vorlagefrage
Ist eine nationale Regelung über staatliche Beihilfen wie die nach dem Gesetz Nr. 684/1974, insbesondere dessen Art. 19, die die Möglichkeit der Gewährung staatlicher Beihilfen — wenn auch nur als Abschlagszahlung — vorsieht, ohne dass Vereinbarungen bestehen oder zuvor genaue und stringente Kriterien aufgestellt worden sind, die verhindern, dass die Auszahlung der Beihilfe zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, insbesondere mit den Art. 86 EG, 87 EG und 88 EG sowie den Vorschriften des Titels V EG-Vertrag (vormals Titel IV) vereinbar, und ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung, dass der Begünstigte Tarife anwenden muss, die von der Verwaltungsbehörde festgelegt werden?
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