18.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 167/4
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Schwerin (Deutschland), eingereicht am 4. Mai 2009 — André Grootes gegen Amt für Landwirtschaft Parchim
(Rechtssache C-152/09)
2009/C 167/06
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Schwerin
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: André Grootes
Beklagter: Amt für Landwirtschaft Parchim
Vorlagefragen
1.
Kommt die Anerkennung einer Härte im Sinne von Art. 40 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1782/2003 (1) hinsichtlich des flächenbezogenen Betrags auch dann in Betracht, wenn die am 15. Mai 2003 andauernde Agrarumweltmaßnahme sich lediglich als Beibehaltung einer (Dauer-)Grünlandnutzung darstellt, diese aber zeitlich nahtlos (oder jedenfalls „unverzüglich“) an eine Maßnahme anschließt, aufgrund derer eine Umwandlung von Acker- in Dauergrünland erfolgt ist?
2.
Falls Frage 1 zu bejahen ist:
Kommt die Anerkennung einer Härte im Sinne von Art. 40 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1782/2003 hinsichtlich des flächenbezogenen Betrags nur dann in Betracht, wenn eine Nutzungsänderung der Fläche von Acker- in Grünland aufgrund (gerade wegen) der Teilnahme an einer Agrarumweltmaßnahme im Sinne der zitierten Norm erfolgt ist?
3.
Erfordert die Anerkennung einer Härte im Sinne von Art. 40 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1782/2003, dass der antragstellende Betriebsinhaber auch derjenige ist, der die Nutzungsänderung vorgenommen hat, oder kann auch ein später in die Agrarumweltmaßnahme „einsteigender“ Betriebsinhaber erfolgreich eine Härte im Sinne dieser Norm geltend machen?
(1) Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001, ABl. L 270, S. 1
Full & Egal Universal Law Academy