1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/27
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de commerce de Bourges (Frankreich), eingereicht am 8. Mai 2009 — Lidl SNC/Vierzon Distribution SA
(Rechtssache C-159/09)
2009/C 180/46
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de commerce de Bourges
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Lidl SNC
Beklagte: Vierzon Distribution SA
Vorlagefrage
Ist Art. 3a der Richtlinie 84/450/EWG (1) in der durch die Richtlinie 97/55/EG (2) geänderten Fassung dahin auszulegen, dass nach ihm vergleichende Preiswerbung für Waren für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung, d. h. für Waren, die einen ausreichenden Grad an wechselseitiger Austauschbarkeit aufweisen, allein deshalb unzulässig ist, weil es sich um Nahrungsmittel handelt und die Essbarkeit jedes einzelnen dieser Nahrungsmittel, jedenfalls der Genuss, der bei ihrem Verzehr empfunden wird, je nach den Umständen und dem Ort ihrer Herstellung, nach den verwendeten Zutaten und nach der Erfahrung des Herstellers stark variiert?
(1) Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. September 1984 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung (ABl. L 250, S. 17).
(2) Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (ABl. L 290, S. 18).
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