15.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 193/5
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice in Northern Ireland, Queen’s Bench Division (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 19. Mai 2009 — Seaport (NI) Limited/Department of the Environment for Northern Ireland
(Rechtssache C-182/09)
2009/C 193/05
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Justice in Northern Ireland, Queen’s Bench Division
Parteien des Ausgangsverfahrens
Antragstellerin: Seaport (NI) Limited
Antragsgegener: Department of the Environment for Northern Ireland
Vorlagefragen
1.
Welchen Umfang hat die den Mitgliedstaaten durch Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2001/42/EG (1) über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (im Folgenden: SUP-Richtlinie) verliehene Befugnis, zu entscheiden, dass es nicht durchführbar ist, eine Umweltprüfung eines Plans oder Programms zu verlangen, dessen erster förmlicher Vorbereitungsakt vor dem 21. Juli 2004 liegt, und welche Umstände dürfen die nationalen Behörden im Einzelfall bei einer solchen Entscheidung berücksichtigen?
2.
Stand es der nationalen Behörde eines Mitgliedstaats, die im Jahr 2004 entschieden hatte, dass die Herstellung der Konformität eines Plans mit der SUP-Richtlinie durchführbar ist (und die diesen Standpunkt in der Folgezeit und vor dem nationalen Gericht vertreten hat), frei, diese Entscheidung zu überdenken und im November 2007 zu entscheiden, dass die Herstellung der Konformität des Plans mit der SUP-Richtlinie nicht durchführbar ist?
3.
Stellt der in Frage 2 beschriebene Entscheidungsprozess eine nachträgliche Entscheidung über die Nichtdurchführbarkeit dar, und, falls ja, sind solche nachträglichen Entscheidungen nach Art. 13 Abs. 3 der SUP-Richtlinie zulässig, falls ja, unter welchen Voraussetzungen?
4.
Sind die Faktoren, aufgrund deren die nationale Behörde im vorliegenden Fall am 6. November 2007 entschieden hat, dass eine Umweltprüfung des Entwurfs des Northern Area Plan nicht durchführbar ist, Umstände, die sie bei dieser Entscheidung nach Art. 13 Abs. 3 der SUP-Richtlinie berücksichtigen durfte?
(1) ABl. L 197, S. 30.
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