18.7.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 167/6
Klage, eingereicht am 26. Mai 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-183/09)
2009/C 167/11
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und I. Dimitriou)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 412 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um bestimmten Vorschriften dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2006/112/EG in das innerstaatliche Recht sei am 1. Januar 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 347 vom 11.12.2006, S. 1.
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