1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/34
Klage, eingereicht am 28. Mai 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-192/09)
2009/C 180/58
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Balta und H. te Winkel)
Beklagter: Königreich der Niederlande
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen Art. 15 der Richtlinie 2006/24/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (2) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich der Niederlande die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sei am 15. September 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 105, S. 54.
(2) ABl. L 210, S. 37.
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