1.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 180/35
Klage, eingereicht am 5. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-206/09)
2009/C 180/60
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Pignataro)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/68/EG (1) der Kommission vom 27. November 2007 zur Änderung von Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG (2) des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter Lebensmittelzutaten nachzukommen, oder diese Vorschriften jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Richtlinie verstoßen hat;
—
der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2007/68/EG sei am 31. Mai 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 310, S. 11.
(2) ABl. L 109, S. 29.
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