15.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 193/12
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 10. Juni 2009 — Lahti Energia Oy
(Rechtssache C-209/09)
2009/C 193/16
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Parteien des Ausgangsverfahrens
Rechtsmittelführerin: Lahti Energia Oy
Weitere Beteiligte: Lahden seudun ympäristölautakunta, Hämeen ympäristökeskus, Salpausselän luonnonystävät ry
Vorlagefragen
1.
Fällt die Verbrennung von in einer Vergaseranlage gewonnenem Gas als Zusatzbrennstoff im Kessel eines Kraftwerks unter Art. 3 der Richtlinie 2000/76 (1), wenn das in den Verbrennungsraum geleitete Gas nach der Vergasung nicht gereinigt wird?
2.
Falls die erste Frage verneint wird: Wirkt sich die Beschaffenheit des zu verbrennenden Abfalls oder der Gehalt an Schwebstoffen oder an sonstigen Verunreinigungen des in den Verbrennungsraum geleiteten Gases auf die Beurteilung des Falls aus?
(1) Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen, ABl. L 332, S. 91.
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