26.9.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 233/3
Klage, eingereicht am 18. Juni 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen
(Rechtssache C-223/09)
2009/C 233/03
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: O. Beynet und M. Kaduczak)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/89/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Elektrizitätsversorgung und von Infrastrukturinvestitionen (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission ihren Erlass nicht mitgeteilt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 24. Februar 2008 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe die Beklagte die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 33, S. 22.
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