12.9.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 220/19
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland), eingereicht am 25. Juni 2009 — Hauptzollamt Oldenburg gegen 1. Theodor Aissen, 2. Hermann Rohaan, beigetreten: Bundesministerium der Finanzen
(Rechtssache C-231/09)
2009/C 220/36
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Hauptzollamt Oldenburg
Beklagte: 1. Theodor Aissen, 2. Hermann Rohaan
Beigetreten: Bundesministerium der Finanzen
Vorlagefragen
1.
Ist das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 5 Buchst. k der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die Erhebung einer Abgabe im Milchsektor (1), dahin zu verstehen, dass die Referenzmenge eines Erzeugers, der einen Betrieb während eines laufenden Zwölfmonatszeitraums von einem anderen Erzeuger übernommen hat, nicht die Menge umfasst, auf die während des betreffenden Zwölfmonatszeitraums von jenem anderen Erzeuger vor dem Betriebsübergang Milch geliefert worden ist?
2.
Stehen Regelungen des Gemeinschaftsrechts oder allgemeine Grundsätze der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse einer Regelung des nationalen Rechts entgegen, die im Rahmen der in Art. 10 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1788/2003 vorgesehenen Saldierung des ungenutzten Anteils der einzelstaatlichen Referenzmenge mit Überlieferungen in dem in der ersten Frage zugrunde gelegten Fall den Erzeuger, der den Betrieb während des Zwölfmonatszeitraums übernommen hat, auch mit dem von dem anderen Erzeuger belieferten Teil der Referenzmenge an der Zuteilung jenes Anteils teilnehmen lässt?
(1) ABl. Nr. L 270, S. 123
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