29.8.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 205/29
Rechtsmittel, eingelegt am 9. Juli 2009 von Calvin Klein Trademark Trust gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 7. Mai 2009 in der Rechtssache T-185/07, Calvin Klein Trademark Trust/HABM und Zafra Marroquineros, S.L.
(Rechtssache C-254/09 P)
2009/C 205/50
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Calvin Klein Trademark Trust (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Andrade Boué)
Andere Verfahrensbeteiligte: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und Zafra Marroquineros, S.L.
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
—
das Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 7. Mai 2009 in der Rechtssache T-185/07 aufzuheben;
—
dem HABM und der Zafra Marroquineros, S.L. die Kosten aufzuerlegen.
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Missachtung der Rechtsprechung zur Auslegung von Art. 8 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 (1) über die Gemeinschaftsmarke, wonach alle für den konkreten Fall charakteristischen Elemente zu berücksichtigen seien: Es sei rechtlich nicht gewürdigt worden, dass die Anmelderin der Gemeinschaftsmarke mit dieser Marke die bekannten Marken „cK“ kopiert habe und dass sie durch ihre eigenen Handlungen zweifelsfrei belege, dass die Buchstaben „CK“ der unterscheidungskräftigste Bestandteil der angefochtenen Gemeinschaftsmarke seien.
Verletzung von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 40/94, da die Bekanntheit der einander gegenüberstehenden Marken nicht im Rahmen dieser Vorschrift untersucht worden sei.
(1) Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).
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