12.9.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 220/25
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Deutschland) eingereicht am 14. Juli 2009 — Auslieferungsverfahren gegen Gaetano Mantello
(Rechtssache C-261/09)
2009/C 220/50
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberlandesgericht Stuttgart
Partei des Ausgangsverfahrens
Gaetano Mantello
Vorlagefragen
1.
Beurteilt sich die Frage, ob „dieselbe Handlung“ im Sinne des Art. 3 Nr. 2 Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (1) vorliegt,
a)
nach dem Recht des Ausstellungsmitgliedstaats,
b)
nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats oder
c)
nach einer autonomen unionsrechtlichen Auslegung des Begriffs „dieselbe Handlung“QE0030?
2.
Ist eine unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln „dieselbe Handlung“ im Sinne des Art. 3 Nr. 2 RbEuHb wie die Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit dem Zweck unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, sofern die Ermittlungsbehörden zum Zeitpunkt der Aburteilung der Einfuhr Informationen und Beweis hatten, wonach der dringende Verdacht einer Mitgliedschaft bestand, es aber aus ermittlungstaktischen Gründen unterließen, dem Gericht die diesbezüglichen Informationen und Beweise zu unterbreiten und deswegen Anklage zu erheben?
(1) ABl. Nr. L 190, S. 1
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