26.9.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 233/9
Vorabentscheidungsersuchen des Corte d’appello di Roma (Italien) eingereicht am 24. Juli 2009 — Aduo Pisaneschi/Istituto nazionale previdenza sociale (INPS)
(Rechtssache C-287/09)
2009/C 233/15
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Corte d’appello di Roma
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Aduo Pisaneschi
Beklagte: Istituto nazionale previdenza sociale (INPS)
Vorlagefrage
Sind die Art. 17 EG, 39 EG und 42 EG sowie die einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass der Grundsatz der Zusammenrechnung aller Versicherungszeiten für die Eröffnung, den Erwerb und das Aufrechterhalten des Leistungsanspruchs — der vom Rat durch den Erlass der Verordnung Nr. 1408/71 umgesetzt wurde — in allen Fällen anzuwenden ist, in denen der Rückgriff auf das System der Zusammenrechnung und der Proratisierung für die Anerkennung des Anspruchs auf eine bestimmte Leistung erforderlich ist, mit der Folge, dass zu diesem Zweck sowohl die Versicherungszeiten, die nach den Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten erworben wurden, als auch die Versicherungszeiten, die nach der Vorsorgeregelung für die Beschäftigten der Gemeinschaftsorgane erworben wurden, berücksichtigt werden müssen?
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