24.10.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/13
Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 12. August 2009 — Secretary of State for the Home Department/Maria Dias
(Rechtssache C-325/09)
2009/C 256/26
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungskläger: Secretary of State for the Home Department
Berufungsbeklagte: Maria Dias
Vorlagefragen
1.
Hat sich eine Unionsbürgerin, die sich in einem Mitgliedstaat aufhält, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzt, und die vor Umsetzung der Richtlinie 2004/38/EG (1) Inhaberin einer nach Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 68/360/EWG (2) rechtsgültig erteilten Aufenthaltserlaubnis war, jedoch während der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis eine Zeit lang freiwillig arbeitslos und nicht wirtschaftlich unabhängig war und die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis nicht mehr erfüllte, während dieser Zeit, nur weil sie im Besitz der Erlaubnis war, im Aufnahmestaat „rechtmäßig aufgehalten“ für den Zweck des späteren Erwerbs eines Daueraufenthaltsrechts nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG?
2.
Begründet ein fünfjähriger ununterbrochener Aufenthalt als Arbeitnehmer vor dem 30. April 2006, falls er nicht ausreicht, um das mit Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG geschaffene Daueraufenthaltsrecht zu begründen, ein ständiges Aufenthaltsrecht unmittelbar aus Art. 18 Abs. 1 EG-Vertrag, weil die Richtlinie lückenhaft ist?
(1) Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77).
(2) Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 13).
Full & Egal Universal Law Academy