21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/28
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 3. September 2009 — Gaston Schul B.V./Staatssecretaris van Financien
(Rechtssache C-354/09)
2009/C 282/48
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Gaston Schul B.V.
Beklagte: Staatssecretaris van Financien
Vorlagefrage
Ist bei einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung im Sinne von Art. 220 des Zollkodex der Gemeinschaften (1) davon auszugehen, dass die in Art. 33 Buchst. f des Zollkodex aufgestellte Voraussetzung, unter der Einfuhrabgaben nicht in den Zollwert einbezogen werden, erfüllt ist, wenn der Verkäufer und der Käufer der betreffenden Waren die Lieferbedingung „delivered duties paid“ vereinbart haben und dies in der Zollanmeldung angegeben ist, auch wenn sie bei der Ermittlung des Transaktionspreises — zu Unrecht — davon ausgegangen sind, dass bei der Einfuhr der Waren in die Gemeinschaft kein Zoll zu entrichten sein werde, und demzufolge auf der Rechnung und in oder bei der Anmeldung kein Zollbetrag angegeben ist?
(1) Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1)
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