24.10.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 256/16
Klage, eingereicht am 11. September 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-366/09)
2009/C 256/31
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und E. Vesco)
Beklagte: Italienische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/43/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates verstoßen hat, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie nicht erlassen oder jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Italienischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie sei am 28. Juni 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 157, S. 87.
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