7.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 267/50
Klage, eingereicht am 15. September 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-370/09)
2009/C 267/83
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A. Margeli und M. Karanasou Apostolopoulou)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder diese Vorschriften der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Hellenische Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG in das innerstaatliche Recht sei am 1. Mai 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 15.
Full & Egal Universal Law Academy