21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/29
Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 17. September 2009 — Josep Penarroja Fa/Procureur général près la Cour d’appel de Paris
(Rechtssache C-372/09)
2009/C 282/50
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour de cassation
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Josep Penarroja Fa
Beklagter: Procureur général près la Cour d’appel de Paris
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 50 EG-Vertrag dahin auszulegen, dass er sich auf die Aufgabe beziehen kann, mit der ein Fachkundiger betraut ist, der in einem den nationalen Gerichten unterbreiteten Rechtsstreit von dem mit diesem Rechtsstreit befassten Gericht unter den oben dargelegten Voraussetzungen zum Sachverständigen bestellt wird?
2.
Ist die Teilnahme an der Ausübung öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 45 Abs. 1 EG-Vertrag dahin auszulegen, dass die Aufgabe eines von einem französischen Gericht bestellten Sachverständigen, wie sie in den französischen Zivil- und Strafverfahrensvorschriften sowie im Gesetz Nr. 71 [4]98 vom 29. Juni 1971 und im Dekret Nr. 2004 1463 vom 23. Dezember 2004 geregelt ist, darunter fällt?
3.
Sind die Art. 43 und 49 EG-Vertrag in dem Sinne auszulegen, dass sie Rechtsvorschriften wie denjenigen des Gesetzes Nr. 71 [4]98 vom 29. Juni 1971 und des Dekrets Nr. 2004 1463 vom 23. Dezember 2004, jeweils in geänderter Fassung, entgegenstehen, wonach die Eintragung in eine von einer Cour d’appel geführte Liste von Voraussetzungen abhängt, die an das Alter, die Sachkenntnis, den Leumund und die Unabhängigkeit anknüpfen, ohne dass die Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bewerber bereits von den Gerichten seines Herkunftsstaates als Sachverständiger anerkannt worden ist, oder die Schaffung anderer Modalitäten zur Überprüfung seiner Fähigkeiten vorgesehen ist?
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