5.12.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 297/19
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Najwyższy (Republik Polen) eingereicht am 23. September 2009 — Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów/Tele2 Polska Spółka sp. z o.o., jetzt Netia S.A.
(Rechtssache C-375/09)
2009/C 297/25
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Najwyższy
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführer: Prezes Urzędu Ochrony Konkurencji i Konsumentów
Kassationsbeschwerdegegnerin: Tele2 Polska Spółka sp. z o.o., jetzt Netia S.A.
Vorlagefragen
1.
Ist Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (1) dahin auszulegen, dass die nationale Wettbewerbsbehörde keine Entscheidung, mit der eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise im Sinne von Art. 82 EG verneint wird, erlassen kann, wenn sie nach Durchführung eines Verfahrens befindet, dass das Unternehmen nicht gegen das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer beherrschenden Stellung nach dieser Vertragsbestimmung verstoßen hat?
2.
Wenn die erste Frage bejaht wird, ist dann in einer Situation, in der die nationale Wettbewerbsbehörde nach nationalem Wettbewerbsrecht ein Kartellverfahren — falls festgestellt wird, dass das Verhalten des Unternehmens nicht gegen das Verbot in Art. 82 EG verstößt — nur durch Erlass einer Entscheidung, mit der eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise verneint wird, beenden darf, Art. 5 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln dahin auszulegen, dass er eine unmittelbare Rechtsgrundlage dafür bildet, dass diese Behörde eine „Entscheidung, wonach für sie kein Anlass besteht, tätig zu werden“, erlässt?
(1) ABl. 2003, L 1, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy