19.12.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 312/15
Klage, eingereicht am 23. September 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Tschechische Republik
(Rechtssache C-378/09)
2009/C 312/24
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Šimerdová, J.-B. Laignelot)
Beklagte: Tschechische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 10a Abs. 1, 2 und 3 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (1) in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates (2) und die Richtlinie 2003//35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) geänderten Fassung verstoßen hat, dass sie Art. 10a Abs. 1, 2 und 3 dieser Richtlinie nicht ordnungsgemäß in ihre innerstaatliche Rechtsordnung umgesetzt hat;
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der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 25. Juni 2005 abgelaufen.
(1) ABl. L 175, S. 40.
(2) Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 73, S. 5).
(3) Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu den Gerichten (ABl. L 156, S. 17).
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