19.12.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 312/25
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 21. Oktober 2009 — Realchemie Nederland BV/Bayer CropScience AG
(Rechtssache C-406/09)
2009/C 312/41
Verfahrenssprache: Niederländisch
Vorlegendes Gericht
Hoge Raad der Nederlanden
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Realchemie Nederland BV
Beklagte: Bayer CropScience AG
Vorlagefragen
1.
Ist der Begriff „Zivil- und Handelssachen“ in Art. 1 der Brüssel-I-Verordnung (1) dahin auszulegen, dass diese Verordnung auch auf die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung anwendbar ist, die eine Verurteilung zur Zahlung eines Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO umfasst?
2.
Ist Art. 14 der Durchsetzungsrichtlinie dahin auszulegen, dass er auch auf ein Vollstreckungsverfahren anwendbar ist, das
i)
eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung über eine Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums,
ii)
eine in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Entscheidung, mit der ein Ordnungs- oder ein Zwangsgeld wegen Zuwiderhandlung gegen ein Verbot der Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums verhängt wurde,
iii)
in einem anderen Mitgliedstaat ergangene Kostenfestsetzungsentscheidungen, die auf die unter (i) und (ii) genannten Entscheidungen gestützt sind, betrifft?
(1) Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2001, L 12, S. 1).
Full & Egal Universal Law Academy