30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/21
Vorabentscheidungsersuchen des Symvoulio tis Epikrateias (Griechenland), eingereicht am 28. Oktober 2009 — Christina Ioanni Toki/Ypourgos Ethnikis Paideias kai Thriskevmaton (Minister für Bildung und Glaubensgemeinschaften)
(Rechtssache C-424/09)
2010/C 24/37
Verfahrenssprache: Griechisch
Vorlegendes Gericht
Symvoulio tis Epikrateias
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Christina Ioanni Toki
Beklagter: Ypourgos Ethnikis Paideias kai Thriskevmaton (Minister für Bildung und Glaubensgemeinschaften)
Vorlagefragen
1.
Findet der in Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 89/48/EWG über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. L 19), wie sie vor ihrer Aufhebung durch Art. 62 der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255) galt, vorgesehene Anerkennungsmechanismus in den Fällen Anwendung, in denen der fragliche Beruf im Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Art. 1 Buchst. d Unterabs. 2 der Richtlinie reglementiert ist und der Betroffene nicht Vollmitglied eines Verbandes oder einer Organisation ist, der bzw. die die Voraussetzungen dieses Unterabsatzes erfüllt?
Bejahendenfalls:
2.
Ist als vollzeitliche Ausübung eines Berufs im Herkunftsmitgliedstaat im Sinne von Art. 3 Buchst. b der Richtlinie 89/48/EWG die Ausübung dieses Berufs als Selbständiger oder abhängig Beschäftigter, für die im Aufnahmemitgliedstaat eine Genehmigung gemäß der Richtlinie 89/48 beantragt wird, zu verstehen oder kann darunter auch die Forschungstätigkeit auf einem mit dem Beruf zusammenhängenden wissenschaftlichen Gebiet verstanden werden, die bei einer grundsätzlich gemeinnützigen Einrichtung erbracht wird?
Full & Egal Universal Law Academy