30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/26
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance de Périgueux (Frankreich), eingereicht am 9. November 2009 — AG2R Prévoyance/S.A.R.L. Beaudout Père et Fils
(Rechtssache C-437/09)
2010/C 24/48
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de grande instance de Périgueux
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: AG2R Prévoyance
Beklagte: S.A.R.L. Beaudout Père et Fils
Vorlagefrage
Stehen die Einrichtung eines Systems der Zwangsmitgliedschaft bei einer ergänzenden Krankenversicherung, wie sie in Art. L 912-1 des Code de la sécurité sociale vorgesehen ist, und das Zusatzabkommen, das durch die staatlichen Stellen auf Antrag der Organisationen, die die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer eines bestimmten Wirtschaftszweigs vertreten, für verbindlich erklärt wurde und das die Mitgliedschaft bei einem einzigen zur Verwaltung eines Systems der ergänzenden Krankenversicherung benannten Träger vorschreibt, ohne jede Möglichkeit für die Unternehmen des betreffenden Wirtschaftszweigs, von der Mitgliedschaft befreit zu werden, mit den Bestimmungen der Art. 81 EG und 82 EG im Einklang, oder führen sie dazu, dass der benannte Träger eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, die einen Missbrauch darstellt?
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