17.4.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 100/13
Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien), eingereicht am 18. November 2009 — Canon Kabushiki Kaisha/IPN Bulgaria OOD
(Rechtssache C-449/09)
2010/C 100/21
Verfahrenssprache: Bulgarisch
Vorlegendes Gericht
Sofiyski gradski sad
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Canon Kabushiki Kaisha
Beklagte: IPN Bulgaria OOD
Vorlagefrage
Ist Art. 5 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates (1), soweit er dem Markeinhaber das ausschließliche Recht gewährt, Dritten zu verbieten, ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen zu benutzen, etwa Waren unter dem Zeichen einzuführen oder auszuführen, dahin auszulegen, dass die Rechte des Markeninhabers das Recht einschließen, eine Benutzung der Marke ohne seine Zustimmung durch Einfuhr von Originalwaren zu verbieten, sofern die Rechte des Markeninhabers nicht im Sinne von Art. 7 der Richtlinie erschöpft sind?
(1) Erste Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 1989, L 40, S. 1).
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