30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/33
Klage, eingereicht am 20. November 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Polen
(Rechtssache C-455/09)
2010/C 24/61
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. Pardo Quintillán und Ł. Habiak)
Beklagte: Republik Polen
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 18 der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder jedenfalls die Kommission nicht von diesen Vorschriften in Kenntnis gesetzt hat;
—
der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2006/07/EG sei am 24. März 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 64, S. 37.
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