30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/39
Klage, eingereicht am 25. November 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-478/09)
2010/C 24/68
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: S. La Pergola und M. Karanasou Apostolopoulou)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften (1) verstoßen hat, dass sie nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat,
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2007/63 sei am 31. Dezember 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 300 vom 17.11 2007, S. 47.
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