30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/43
Klage, eingereicht am 30. November 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-491/09)
2010/C 24/74
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Sénéchal und S. La Pergola)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 zur Änderung der Richtlinien 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates hinsichtlich des Erfordernisses der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen anlässlich der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlich sind, nicht erlassen oder sie der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2007/63/EG sei am 31. Dezember 2008 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Einreichung der vorliegenden Klage habe der Beklagte noch nicht die zur Umsetzung der Richtlinien erforderlichen Maßnahmen erlassen oder diese der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 300, S. 47
Full & Egal Universal Law Academy