13.3.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 63/22
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs (Deutschland) eingereicht am 3. Dezember 2009 — Hans-Joachim Flebbe Filmtheater GmbH & Co. KG gegen Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
(Rechtssache C-499/09)
2010/C 63/35
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesfinanzhof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Hans-Joachim Flebbe Filmtheater GmbH & Co. KG
Beklagter: Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst
Vorlagefragen
1.
Handelt es sich um eine Lieferung i.S. von Art. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (1), wenn zum sofortigen Verzehr zubereitete Speisen oder Mahlzeiten abgegeben werden?
2.
Kommt es für die Beantwortung der Frage 1 darauf an, ob zusätzliche Dienstleistungselemente erbracht werden (Nutzungsüberlassung von Tischen, Stühlen, sonstigen Verzehrvorrichtungen, Präsentation eines Kinoerlebnisses)?
3.
Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Ist der Begriff „Nahrungsmittel“ im Anhang H Kategorie 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel „zum Mitnehmen“ fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die — durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise — zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?
(1) ABl. L 145, S. 1
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