13.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 37/22
Klage, eingereicht am 2. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-500/09)
2010/C 37/27
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Lozano Palacios und D. Triantafyllou)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 97/67/EG (1) (in geänderter Fassung), insbesondere aus den Art. 9 Abs. 1 und 2, verstoßen hat, dass sie die Ministerialverordnung Α1/44351/3608 vom 12. Oktober 2005 weiterhin anwendet;
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der Hellenische Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Ηellenische Republik behindere die Liberalisierung der Postdienste, die Ziel der Richtlinie 97/67 sei. Diese sehe insoweit eine transparente und diskriminierungsfreie Erteilung von Allgemein- und Einzelgenehmigungen vor.
Die griechischen Rechtsvorschriften verlangten von den lizenzierten Spediteuren bei der Zulassung der Postlastkraftwagen, selbst Anbieter von Postdiensten und im entsprechenden Register als Inhaber einer Allgemeingenehmigung eingetragen zu sein. Dies verpflichte zu einer radikalen Umstrukturierung der Postnetze und mache es den Hauptanbietern unmöglich, Franchisenehmer zu verwenden, es sei denn, sie wandelten sich gegebenenfalls — mit den damit verbundenen Kosten — in LKW-Vermietungsunternehmen um.
Darüber hinaus erlaubten die griechischen Rechtsvorschriften die Beförderung schwerer Lasten nur mit bestimmten gewerblichen Lastkraftwagen, die reglementierten Berufen vorbehalten seien, was die anderen Unternehmen daran hindere, diesen Dienst zu erbringen.
Die Hellenische Republik habe keine ausreichende Rechtfertigung für diese Beschränkungen gegeben.
(1) ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 1.
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