13.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 37/24
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-510/09)
2010/C 37/29
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Patakia und G. Zavvos)
Beklagte: Französische Republik
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass die Französische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 98/34/EG vom 22. Juni 1998 in der durch die Richtlinie 98/48/EG vom 20. Juli 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (1) geänderten Fassung verstoßen hat, dass sie den Erlass vom 13. März 2006 über die Verwendung von unmittelbar vor dem Gebrauch hergestellten Mischungen von Erzeugnissen im Sinne des Art. L.253-1 des Code Rural (Landwirtschaftskodex) nicht im Entwurfsstadium im Rahmen des durch die genannte Richtlinie eingeführten Verfahrens vorgelegt hat;
—
der Französischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Mit ihrer Klage rügt die Kommission, dass die Beklagte ihr den fraglichen Ministerialerlass über die Verwendung bestimmter unmittelbar vor dem Gebrauch hergestellter Mischungen von Pflanzenschutzmitteln von agrarwissenschaftlichem Interesse nicht vor dessen Erlass übermittelt habe, obwohl er unstreitig eine technische Vorschrift im Sinne der Richtlinie 98/34 darstelle und ihr als solche im Entwurfsstadium hätte übermittelt werden müssen, da er nicht unter die abweichende Regelung des Art. 10 dieser Richtlinie falle.
Nach Ansicht der Kommission hat die Beklagte das Vorliegen dieses Verstoßes zugegeben, da die französischen Behörden ihr nach Empfang der mit Gründen versehenen Stellungnahme den Entwurf eines Erlassen übermittelt hätten, der die Aufhebung des beanstandeten Ministerialerlasses vorgesehen und dessen Inhalt übernommen habe. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage hätten die französischen Behörden diesen Entwurf jedoch noch nicht in Kraft gesetzt oder dies der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.
(1) Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 zur Änderung der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. L 217, S. 18).
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