13.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 37/25
Klage, eingereicht am 10. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-512/09)
2010/C 37/31
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: Iro Dimitriou und A. Margelis)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 26 Abs. 1 der Richtlinie 2006/66/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Hellenische Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG in das innerstaatliche Recht sei am 26. September 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 266 vom 26.9.2006, S. 1.
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