27.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/21
Klage, eingereicht am 18. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Königreich Spanien
(Rechtssache C-529/09)
2010/C 51/34
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und C. Urraca Caviedes)
Beklagter: Königreich Spanien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch, dass es nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um der Entscheidung 1999/509/EG der Kommission vom 14. Oktober 1998 über Beihilfen Spaniens für die Unternehmen der Magefesa-Gruppe und ihre Nachfolger (ABl. 1999, L 198, S. 15) hinsichtlich der Industrias Domésticas SA (INDOSA) nachzukommen, gegen seine Verpflichtungen aus Art. 288 Abs. 4 AEUV und aus den Art. 2 und 3 der genannten Entscheidung verstoßen hat;
—
dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Das Königreich Spanien habe innerhalb der vorgesehenen Frist nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um der Entscheidung 1999/509/EG hinsichtlich der Industrias Domésticas SA (INDOSA) nachzukommen.
Full & Egal Universal Law Academy