27.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/22
Klage, eingereicht am 18. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-531/09)
2010/C 51/35
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell und M. Teles Romão)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/38/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 10. Juni 2008 abgelaufen.
(1) ABl. L 157, S. 8.
Full & Egal Universal Law Academy