27.2.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 51/23
Klage, eingereicht am 18. Dezember 2009 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-533/09)
2010/C 51/37
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbaek und P. Guerra e Andrade)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik, da die Vorgabe des Art. 51 AEUV nicht erfüllt ist, dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 AEUV verstößt, dass sie in Anwendung der Entscheidung des Justizministers vom 12. Dezember 1991, mit der das Gutachten des Conselho Consultivo da Procuradoria-Geral da República (Beratungsgremium der Generalstaatsanwaltschaft der Republik) über Art. 15 der Verfassung bestätigt wurde, die portugiesische Staatsangehörigkeit für den Zugang zum Beruf des Notars verlangt;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
In Portugal seien die von einem Notar verfolgten Interessen keine Interessen des Staates, der Notar sei nicht unmittelbar und spezifisch an der Ausübung der öffentlichen Gewalt beteiligt und nicht Teil der Verwaltung. Die Ausnahmeregelung des Art. 51 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sei auf das portugiesische Notariat nicht anwendbar. In dem am 12. Dezember 1991 bestätigten Gutachten der Procuradoria-Geral da República heiße es nicht, dass der Beruf des Notars unter Art. 15 Abs. 2 der Verfassung falle. Die Aufgaben des Notars hätten in Portugal rein technischen Charakter. Sie beruhten auf beruflicher Kompetenz und nicht auf politischem Vertrauen.
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