Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 10. Juli 2009 – Hasbro Enercon und HABM
(Rechtssache C‑59/09 P)
„Rechtsmittel – In einem Schreiben des Kanzlers des Gerichts enthaltene ‚Entscheidung‘ des Gerichts – Nichtzulassung einer Vertretung der Rechtsmittelführerin durch einen ‚Trade Mark and Design Litigator‘ in der mündlichen Verhandlung – Entscheidung, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann – Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel“
Rechtsmittel – Entscheidungen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt werden kann (Satzung des Gerichtshofs, Art. 56) (vgl. Randnrn. 7-8)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen die im Schreiben des Kanzlers des Gerichts enthaltene „Entscheidung“ des Gerichts, es der Rechtsmittelführerin nicht zu gestatten, sich in der mündlichen Verhandlung von einem „Trade Mark and Design Litigator“ vertreten zu lassen – Rechtsmittelfähige Entscheidungen
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Hasbro Inc. trägt ihre eigenen Kosten.
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