Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 18. März 2010 – Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon Ergon/Divani Akropolis Anonimi Xenodocheiaki kai Touristiki Etaireia
(Rechtssache C‑136/09)
„Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft – Richtlinie 2001/29/EG – Art. 3 – Begriff ‚öffentliche Wiedergabe‘ – Werke, die über in Hotelzimmern aufgestellte Fernsehgeräte wiedergegeben werden“
Rechtsangleichung – Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Richtlinie 2001/29 (Richtlinie 2001/29 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 3 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 43 und Tenor)
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Areios Pagos – Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl. L 167, S. 10) – Begriff „öffentliche Wiedergabe“ – Werke, die über in Hotelzimmern aufgestellte und mit der Zentralantenne des Hotels verbundene Fernsehgeräte ohne sonstige Intervention des Hotels in Bezug auf den Fernsehempfang der Kunden verbreitet werden
Tenor
Ein Hotelier nimmt durch das bloße Aufstellen von Fernsehgeräten in den Hotelzimmern und ihre Verbindung mit der Zentralantenne des Hotels eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vor.
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