Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 27. Oktober 2010 – Guedes – Indústria e Comércio/HABM
(Rechtssache C‑342/09 P)
„Rechtsmittel – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 – Bildmarke Gallecs – Widerspruch des Inhabers der nationalen Bildmarken GALLO, GALLO AZEITE NOVO und Azeite Novo sowie der Gemeinschaftsbildmarke GALLO – Zurückweisung des Widerspruchs – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 20)
2. Rechtsmittel – Gründe – Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente – Keine Angabe des gerügten Rechtsfehlers – Unzulässigkeit (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 21)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 11. Juni 2009, Victor Guedes – Indústria e Comércio, SA/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (T‑151/08), mit dem das Gericht die von der Inhaberin der nationalen Bildmarken „GALLO“, „GALLO AZEITE NOVO“ und „GALLO AZEITE“ sowie der Gemeinschaftsbildmarke „GALLO“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 29 und 31 erhobene Klage gegen die Entscheidung R 986/2007‑2 der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Januar 2008 abgewiesen hat, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung des Widerspruchs der Rechtsmittelführerin gegen die Anmeldung der Bildmarke „Gallecs“ für Waren der Klassen 29, 31 und 35 zurückgewiesen wurde – Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Victor Guedes – Indústria e Comércio, SA trägt die Kosten.
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