Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. Mai 2010 – CPEM/Kommission
(Rechtssache C‑350/09 P)
„Rechtsmittel – Europäischer Sozialfonds – Finanzieller Zuschuss – Streichung“
1. Rechtsmittel – Gründe – Anträge, die durch keinen eigenen Rechtsmittelgrund gestützt werden – Unzulässigkeit (Art. 225, Abs. 1 Satz 2 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 112 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 33-36)
2. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Überprüfung der Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss außer bei Verfälschung – Rechtliche Qualifizierung der Tatsachen – Zulässigkeit (Art. 225 Abs. 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 40-44)
3. Rechtsmittel – Gründe – Unzureichende Begründung – Zulässigkeit – Umfang der Begründungspflicht – Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung – Zulässigkeit (Art. 225 Abs. 1 EG; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1) (vgl. Randnr. 51)
4. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnr. 72)
5. Gemeinschaftsrecht – Grundsätze – Verteidigungsrechte – Anwendung in allen Verfahren, die gegen eine Person eingeleitet werden und die zu einer diese beschwerenden Maßnahme führen können – Grundsatz, der auch dann zu wahren ist, wenn es an einer Regelung für das fragliche Verfahren fehlt –Tragweite (vgl. Randnrn. 75‑79)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 30. Juni 2009, CPEM/Kommission (T‑444/07), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2007) 4645 der Kommission vom 4. Oktober 2007 über die Streichung des vom Europäischen Sozialfonds (ESF) durch die Entscheidung C (1999) 2645 vom 17. August 1999 gewährten Zuschusses abgewiesen hat – Mikroprojekte zur Förderung der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts – Verletzung der Verteidigungsrechte und des Grundsatzes der Gleichbehandlung – Nichtberücksichtigung des Begriffs „Mitverantwortung“ – Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit aufgrund des Vorhandenseins mehrerer verschiedener Fassungen des „Guide du promoteur“ – Zweifel hinsichtlich der Anwendbarkeit der Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248, S. 1), auf die die Entscheidung des OLAF gestützt ist
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Das Centre de promotion de l’emploi par la micro-entreprise (CPEM) trägt die Kosten.
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