Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 5. Februar 2010 – Molter/Deutschland
(Rechtssache C‑361/09 P)
„Rechtsmittel – Klage einer natürlichen oder juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichts“
Verfahren – Klage einer natürlichen oder juristischen Person auf Feststellung eines Verstoßes eines Mitgliedstaats gegen das Gemeinschaftsrecht – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gemeinschaftsrichters – Unzulässigkeit (Art. 225 EG ff.; Satzung des Gerichtshofs Art. 51; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 119) (vgl. Randnrn. 4-6)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 12. August 2009 in der Rechtssache Molter/Deutschland (T‑141/09), mit dem das Gericht die Klage auf Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der Nichtdiskriminierung, hilfsweise auf Ersatz des Schadens, der durch die Verletzung der Verpflichtung der deutschen Gerichte, den Gerichtshof mit einer Vorlagefrage zu befassen, entstanden sein soll, wegen offensichtlicher Unzuständigkeit abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Molter trägt seine eigenen Kosten.
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