Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 4. Oktober 2010 – Ivanov/Kommission
(Rechtssache C‑532/09 P)
„Rechtsmittel – Klage aus außervertraglicher Haftung – Verlust einer Einstellungschance – Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“
1. Schadensersatzklage – Selbständigkeit gegenüber der Nichtigkeitsklage – Klage, mit der die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung begehrt wird – Unzulässigkeit (Art. 235 EG) (vgl. Randnr. 24)
2. Rechtsmittel – Gründe – Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird – Unzulässigkeit (vgl. Randnrn. 36-37)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 30. September 2009, Ivanov/Kommission (T‑166/08), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Ersatz des Schadens, der ihm infolge einer Entscheidung der Kommission, ihn nicht als örtlichen Bediensteten im Bereich administrative und technische Hilfe bei der Delegation der Kommission in Sofia einzustellen, entstanden sein soll, abgewiesen hat – Eigenständigkeit der Klage aus außervertraglicher Haftung im Verhältnis zur Nichtigkeitsklage – Vorbehalt des Verfahrensmissbrauchs – Möglichkeit des Gerichts, sich von Amts wegen auf diese Regel zu berufen
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Ivanov trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy